Was muss ich beim Einstieg in den Schacht beachten?
Vergessen Sie nicht: Für die Sicherheit der Schachtbauwerke, ist der Betreiber verantwortlich!
Haben Sie also die gesetzlichen Vorschriften für Ihr Projekt im Auge und denken Sie an zertifizierte, sichere Einstiegsmöglichkeiten in Ihren Schacht. Eine gekennzeichnete Einsteighilfe ist durch die BVG (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften; Unfallverhütungsvorschriften, der deutschen Berufsgenossenschaften) vorgeschrieben. Eingesetzte Produkte müssen der Bauartzulassung entsprechen.
Wo Treppen oder Rampen aus baulichen Gründen nicht möglich sind, müssen Steigleitern, Steigeisen, Steigkästen oder andere Zugangsmöglichkeiten vorhanden sein.
Bei Absturzhöhen von mehr als drei Metern müssen fest angebrachte Absturzsicherungen vorhanden sein. In umschlossenen Räumen ist ein Rückenschutz nicht zulässig, da eine Rettung von verletzten Personen stark behindert wird. Die Vorschrift und Normen sind erfüllt durch geprüfte Sicherheitssteigleiter mit Sicherheitsfallschutzschiene. In Verbindung mit einem Sicherheitsläufer und einem Sicherheitsgurt mit Bandfalldämpfer können Schächte sicher begangen werden. Außerdem muss für ein sicheres Ein- und Aussteigen oberhalb der Einstiegstelle gesorgt werden. Diese Einsteighilfen müssen nunmehr 1100 Millimeter über die Schachtabdeckung hinausragen. Bei Leitern, die eine Höhe von zehn Metern überschreiten, müssen in Abständen von höchstens sechs Meter Ruheplattformen vorgesehen werden.
Einstieghilfen gibt es in unterschiedlichsten Ausführungen, wie aufsteckbar, aufklappbar oder versenkbar. Sie sollten im Sinne der Sicherheit mit Halte- und Einstiegbügel ausgestattet werden. Kombiniert wird der sichere Einstieg mit einem Sicherheitssteigsystem. Dieses System obliegt ebenfalls strengen Sicherheitsvorschriften zum Schutze des Bedienpersonals.
Es bieten sich als bewährtes Zubehör Sicherheitsleiter, Sicherheitsbaum oder Sicherheitsläufer an, die im Bedarfsfall und auf Ihren Wunsch mit Sicherheitsfallschutzschienen ausgestattet werden können. Bedenken Sie neben hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die Kompatibilität aller Zubehörteile und vertrauen Sie einem Komplettanbieter mit Erfahrung.
Sollte es gelegentlich zu unvermeidbaren Gefahrensituationen mit Absturzrisiko kommen, kann eine Abdeckung jederzeit mit einem universell einsetzbaren Absturzgitter nachgerüstet werden. Hier gibt es je nach Problemsituation verschiedenen Maße und Belastbarkeitsausführungen. Ebenso können Schachtbarrieren zur Absturzsicherung installiert werden.
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